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Volksbank Raiffeisenbank Itzehoe
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Der Mittelstand profitiert

Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts

Durch die Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) wird vor allem der Mittelstand entlastet. Im Kern wird das Bilanzrecht des Handelsgesetzbuchs (HGB) beibehalten und gegenüber den internationalen Rechnungslegungs-Standards gestärkt.

HGB-Bilanz weiter Basis

Das BilMoG baut das HGB-Bilanzrecht so aus, dass es im Vergleich zu den internationalen Rechnungslegungs-Standards bestehen kann. Dabei ist es aber wesentlich kostengünstiger und einfacher anzuwenden. Die HGB-Bilanz bleibt die Grundlage der steuerlichen Gewinn-Ermittlung und der Ausschüttungs-Bemessung. Mittelständischen Unternehmen genügt damit weiterhin eine Einheitsbilanz.

Änderungen im Überblick

Diese Änderungen verbessern künftig die Aussagekraft der HGB-Abschlüsse: 

  • Immaterielle selbstgeschaffene Vermögens-Gegenstände des Anlage-Vermögens können in die HGB-Bilanz aufgenommen werden. 
  • Kreditinstitute müssen Finanzinstrumente zum Bilanzstichtag mit dem Marktwert (Fair Value) bewerten. 
  • Vom Unternehmen gebildete Rückstellungen werden realistischer bewertet. 
  • Das HGB-Bilanzrecht wird aufgeräumt: Veraltete Bilanzierungs-Möglichkeiten werden eingeschränkt bzw. aufgehoben. 
  • Es gelten neue Regelungen für mehr Transparenz und Information im handelsbilanziellen Umgang mit Zweckgesellschaften. 
  • EU-rechtliche Vorgaben werden mit möglichst geringer Belastung für die Unternehmen umgesetzt.