Seit November 2009 können Sie mit den beiden SEPA-Lastschriftverfahren Geld einziehen. Sie haben im Inland und grenzüberschreitend die Wahl zwischen SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA-Firmen-Lastschrift.
Ähnlich wie bei der bisherigen Einzugs-Ermächtigung können Sie Zahlungen an einen Zahlungsempfänger veranlassen. Bekommen Sie eine Zahlung, vereinbaren Sie hierfür ein entsprechendes Mandat und ziehen sie mit der SEPA-Basis-Lastschrift ein. Bitte geben Sie dabei Ihre Bankverbindung immer mit IBAN und BIC an. Jeder Lastschrift-Einreicher benötigt außerdem eine eindeutige Kennung, die Gläubiger-Identifikationsnummer.
Die SEPA-Basis-Lastschrift können Sie nutzen, wenn die Bank Ihres Zahlungspartners diese ebenfalls unterstützt. Sprechen Sie Ihren Zahlungspartner und im Zweifel auch seine Bank hierauf an. Ihre Volksbank Raiffeisenbank Itzehoe und alle Volksbanken und Raiffeisenbanken in Deutschland nehmen seit November 2009 am neuen SEPA-Basis-Lastschriftverfahren teil.
Sollte einmal mit einer SEPA-Basis-Lastschrift ein Betrag von Ihrem Konto abgebucht werden, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von acht Wochen widersprechen. Die Frist wird ab dem Tag der Belastungs-Buchung (Fälligkeits-Termin) gerechnet. Innerhalb dieser Frist können Sie ohne Angabe von Gründen die Erstattung des Lastschriftbetrags verlangen.
Die SEPA-Firmen-Lastschrift ist speziell auf die Bedürfnisse von Firmenkunden zugeschnitten und kann daher nicht von Privatkunden genutzt werden. Das neue Verfahren ähnelt dem des heutigen Abbuchungs-Auftrags. Sie können Zahlungen veranlassen. Steht Ihnen eine Zahlung zu, vereinbaren Sie hierfür ein entsprechendes Mandat. Von Konten im SEPA-Raum ziehen Sie sie dann mit der SEPA-Firmen-Lastschrift ein.
Ihre Volksbank Raiffeisenbank Itzehoe und alle Volksbanken und Raiffeisenbanken unterstützen das SEPA-Firmen-Lastschrift-Verfahren.
Ein wichtiger Vorteil der SEPA-Firmen-Lastschrift: Sie kann nicht zurückgegeben werden und hat damit eine frühe Gültigkeit. Zahlende müssen vor der ersten Zahlung ein SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat erteilen und ihre Bank darüber informieren. Solange der Bank das Mandat vorliegt und es nicht widerrufen wird, gelten alle folgenden Zahlungen als autorisiert und können nicht widerrufen werden.
Ihr Berater hilft Ihnen gerne weiter. Sprechen Sie ihn an.
Für die beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren gibt es zwei unterschiedliche Lastschriftmandate. Jeder, der einen Betrag per Lastschrift zahlen möchte, muss zuvor ein entsprechendes Lastschriftmandat unterschreiben. Die Unterschrift legitimiert die Lastschrift gegenüber der Bank. Oft sind diese Mandate Bestandteil eines Vertrags, zum Beispiel einer Telefon-Rechnung.
Jedes Lastschriftmandat hat einen vorgegebenen Mandatstext. Dieser enthält folgende Erklärungen:
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Die "Mandats-Migration" von bestehenden Lastschriftmandaten ist für Einzugs-Ermächtigungen seit dem 9. Juli 2012 möglich.
Zahlungsempfänger können bereits vorliegende Einzugs-Ermächtigungen auch nach dem 9. Juli 2012 für Lastschrift-Einzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nutzen. Hierfür wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Kunden mit einem Girokonto zum 9. Juli 2012 angepasst. Dadurch wird die Umstellung auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren wesentlich einfacher. Zahlungsempfänger müssen von ihren Kunden keine neuen SEPA-Lastschriftmandate mehr einholen, und Zahlungspflichtige müssen kein neues Lastschrift-Mandat unterschreiben.
Zahlungsempfänger entscheidet
Über den Wechsel vom Einzugsermächtigungs-Verfahren auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren entscheidet der Zahlungsempfänger. Vor dem ersten Lastschrifteinzug im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren müssen die Zahlungsempfänger die Zahlungspflichtigen informieren. Folgende Daten müssen sie diesen mitteilen:
• Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer (CI),
• Angabe der jeweiligen Mandats-Referenznummer.
Diese neuen Kennungen identifizieren einen Lastschriftvertrag eindeutig.
Das Abbuchungsauftrags-Verfahren wird aufgrund gesetzlicher Vorgaben der Europäischen Union voraussichtlich im Februar 2014 eingestellt. Im Gegensatz zu Einzugs-Ermächtigungen können Abbuchungsaufträge nicht in Lastschriftmandate für ein anderes SEPA-Lastschriftverfahren überführt werden. Deshalb müssen sich Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger auf die Nutzung des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens einigen.
Sprechen Sie Ihren Berater an. Er hilft Ihnen gerne weiter, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen.
Bei den SEPA-Lastschrift-Verfahren muss der Empfänger einer Zahlung immer genau zu identifizieren sein. Daher muss jeder, der SEPA-Lastschriften ziehen möchte, eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID oder Creditor Identifier bzw. CI) haben.
Anhand der individuellen Kennung des Gläubigers und der Referenz-Nummer des Lastschriftmandats kann geprüft werden, ob die Belastung eines Kontos in Ordnung ist. Sie beantragen die Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank.
Sprechen Sie Ihren Berater an. Er hilft Ihnen gerne weiter, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen.