Abgabefristen

Steuerzahler, die verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben, müssen diese bis spätestens 31. Mai 2013 bei ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. Ein Antrag auf Fristverlängerung ist möglich. Wenn Sie Ihre Steuererklärung von einem Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfe erstellen lassen, haben Sie Zeit bis zum 31. Dezember 2013. Freiwillige Steuererklärungen können bis zum 31. Dezember 2016 abgegeben werden.

Verpflichtet zur Abgabe einer Einkommen-Steuererklärung

Zur Abgabe einer Steuererklärung sind Sie verpflichtet unter anderem, wenn Sie …

 

  • weitere Einkünfte wie Mieten oder Renten von mehr als 410 Euro im Jahr hatten, von denen keine Lohnsteuer abgezogen wurde,
  • einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben,
  • Lohn von mehreren Arbeitgebern bezogen haben (Ausnahme Minijob),
  • steuerfreie Lohn-Ersatzleistungen über 410 Euro bezogen haben, wie zum Beispiel Krankengeld oder Elterngeld,
  • als Ehepartner beide Arbeitslohn bezogen haben und einer von Ihnen nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde.

Steuererklärung elektronisch oder schriftlich

Sie können Ihre Steuererklärung elektronisch mit dem amtlichen Steuererklärungs-Programm ElsterFormular oder mit einem der kommerziellen Programme wie zum Beispiel dem VR-SteuerAssistenten erstellen. Alternativ können Sie das Formular-Management-System der Bundes-Finanzverwaltung nutzen. Dort steht Ihnen eine Vielzahl an interaktiven Formularen zum Download zur Verfügung. Diese können Sie direkt am Computer oder ausgedruckt per Hand ausfüllen. Ganz ohne Papier funktioniert die Steuererklärung mit elektronischer Authentifikation über das ElsterOnline-Portal.

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Steuerberater, Steuer-Bevollmächtigten, Rechtsanwalt (insbesondere Fachanwalt für Steuerrecht), Wirtschaftsprüfer oder Lohnsteuer-Hilfeverein nicht ersetzen.

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